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Intensivbetreuung

Das kantonale Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) hat zum Ziel, im Aargau ein bedarfsgerechtes Angebot an Begleitung und Betreuung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder in einer sozialen Notlage sicherzustellen. Angestrebt wird dabei eine möglichst gute soziale Integration der betroffenen Menschen. Dieser Auftrag schliesst auch Wohn- und Tagesstrukturangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen ein, die aufgrund ihres Verhaltens als stark herausfordernd gelten.

«Menschen mit stark herausforderndem Verhalten» nennt man Klientinnen und Klienten, die Institutionen und Angehörige an ihre Grenzen bringen.

Die Stiftung FARO bietet Wohnplätze mit Intensivbetreuung in bestehenden Wohngruppen an und hat im September 2015 die erste Spezialwohngruppe Intensivbetreuung eröffnet. Heute sind insgesamt drei Wohngruppen mit Intensivbetreuung in Betrieb.

Für weitere Informationen oder eine Wohnplatzanfrage wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechsperson.